(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Leadmania UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 27, 41751 Viersen (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Vermittlung von Interessentenkontakten („Leads") über die Plattform DialogLeads.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters.
(1) Der Anbieter generiert im telefonischen Dialog qualifizierte Interessentenkontakte (Leads) und stellt diese dem Kunden zur Verwendung durch dessen eigenen Vertrieb bereit.
(2) Geschuldet ist die Vermittlung von Leads nach den vereinbarten Kriterien, nicht der Abschluss eines Geschäfts zwischen Kunde und Interessent. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (Vertragsabschluss, Umsatz) wird nicht geschuldet.
(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen, vollständigen Angaben voraus.
(2) Der Anbieter kann Registrierungen und Kampagnen vor Freischaltung manuell prüfen und ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Der Vertrag kommt mit Freischaltung der Kampagne durch den Anbieter zustande.
(1) Als „qualifizierter Lead" gilt ein Kontakt, der die vorab festgelegten Kriterien (u. a. Sparte, Zielgruppe, Region, Bedarf, Einwilligung) erfüllt.
(2) Maßgeblich sind die bei Kampagneneinrichtung vereinbarten Kriterien.
Gelieferte Leads werden exklusiv an den jeweiligen Kunden übermittelt und nicht mehrfach oder an Dritte verkauft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) Es gelten die bei Kampagneneinrichtung angezeigten Preise pro Lead, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt im Guthabenmodell (Vorkasse): Der Kunde lädt Guthaben auf (z. B. Kreditkarte oder Überweisung), von dem jeder gelieferte Lead abgebucht wird. Bei aufgebrauchtem Guthaben pausiert die Kampagne.
(3) Ein Kauf auf Rechnung ist nur nach vorheriger Bonitätsprüfung und individueller Freigabe durch den Anbieter möglich.
(4) Aufgeladenes Guthaben [ist/ist nicht] erstattbar. [Erstattungsregelung anwaltlich festlegen.]
Die Übermittlung qualifizierter Leads erfolgt in der Regel in Echtzeit über das Dashboard sowie – je nach Vereinbarung – per E-Mail, Schnittstelle (API) oder Anbindung an ein CRM des Kunden.
(1) Erfüllt ein gelieferter Lead nachweislich nicht die vereinbarten Kriterien (z. B. falsche oder nicht erreichbare Kontaktdaten, fehlender Sparten-Bezug), kann der Kunde ihn innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung über das Dashboard reklamieren.
(2) Berechtigte Reklamationen werden dem Guthaben gutgeschrieben; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
(3) [Optional: Deckelung der Reklamationsquote.]
(1) Der Kunde verwendet die überlassenen Leads ausschließlich für eigene Zwecke und im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts.
(2) Der Kunde ist für die rechtmäßige Weiterverarbeitung der Kontaktdaten, insbesondere für eine eigene Kontaktaufnahme, selbst verantwortlich.
(3) Eine Weitergabe der Leads an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters untersagt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. [Anwaltlich prüfen.]
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Regelung zum Restguthaben (§ 6) bleibt unberührt.
Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, schließen die Parteien die erforderlichen Vereinbarungen. [Anwaltlich prüfen: AV-Vertrag / gemeinsame Verantwortlichkeit.]
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: [Datum]. Dieser Entwurf ist vor Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen.